Rechtliche Neuerungen, Maut im Österreichischen Straßenverkehr 2024

Rechtliche Neuerungen, Maut im Österreichischen Straßenverkehr 2024

Was ändert sich im Jahr 2024 für Autofahrer im Allgemeinen und für Camper im Besonderen?

Im Mautrecht ändert sich die Gewichtsdefinition für Wohnmobile ab 3,5 Tonnen. Anstelle des „höchsten zulässigen Gesamtgewichts“ bestimmt nun die „technisch zulässige Gesamtmasse“, ob die herkömmliche Vignette gilt oder ob die Lkw-Maut bezahlt werden muss.

Unter der „technisch zulässigen Gesamtmasse“ versteht man das vom Hersteller angeführte Maximalgewicht des Fahrzeugs, das fallweise vom „höchsten zulässigen Gesamtgewicht“ abweicht.

Folglich unterliegen alle auf 3,5 Tonnen „abgelastete“ Wohnmobile und Fahrzeuge nun der Lkw-Maut. Für Zulassungen vor dem 1.12.2023 gilt eine 5-jährige Übergangsfrist. Menschen mit Behinderung können einen Antrag auf eine Ausnahmeregelung stellen.

Maut Österreich und EU

  • Bald Erweiterung auf 4,25 Tonnen mit Führerschein B für Fahrer von Reisemobilen (Campern) und Krankenwagen? Sowohl der Europäische Rat als auch das EU-Parlament hat diesem Vorschlag zugestimmt. Details werden allerdings erst nach den Neuwahlen ausgehandelt. Die Caravanindustrie bemüht sich seit Jahren um diese Änderung.
  • Erweiterung des Vignettenangebots durch die Einführung einer 1-Tages-Vignette (8,60 Euro). Dies ist besonders für Durchreisende interessant.
  • Umregistrierung der digitalen Vignette bei Kennzeichenänderung 1x pro Jahr möglich (18 Euro), sofern der Besitzer des Fahrzeugs gleich bleibt.

  • Neben der Jahresvignette bekommen Menschen mit Behinderung nun auch die Streckenmaut für zahlungspflichtige Straßenabschnitte kostenlos.
  • Im Laufe des Jahres 2024 treten weitere Änderungen in Kraft, wie die Möglichkeit der Beschlagnahme von Fahrzeugen bei extremen Geschwindigkeitsübertretungen (ab März). Diese können im Anschluss sogar versteigert werden, allerdings nur dann, wenn das Fahrzeug auch dem Lenker gehört, ansonsten wird in den Fahrzeugpapieren ein lebenslanges Lenkverbot vermerkt. Dieses Prozedere gilt auch für Miet- oder Leasingautos.
  • Für alle Fahrzeuge, die ab dem 6.7.2024 erstmals zugelassen werden, gilt die neue EU—Typengenehmigungsverordnung, die besagt, dass jedes Fahrzeug mit diversen Assistenzsystemen ausgestattet sein muss.

Maut Europa: https://www.arboe.at/infos/reisen-und-verkehr/maut-und-vignetteninformationen-fuer-europa

Nach oben scrollen